Endete

Workshop des BAZL/SBAV: Erarbeiten von individuellen OM/OMM gemäss Part-BOP

Sa., 25. Mai 2019, 09:00–16:00 Uhr MESZ
Hotel Arte (www.konferenzhotel.ch), Riggenbachstrasse 10, Olten Karte

Am 8. April 2019 tritt Part-BOP auch in der Schweiz in Kraft, was zu einer wesentlichen Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen im gewerbsmässigen Ballonfahren führt. Neu werden auch Betreiber als gewerbsmässig angesehen, die auf Kostenteilungsbasis mit mehr als 3 Passagieren fahren. Und ebenfalls neu ist von gewerblichen Betreibern zusätzlich zur Betriebsbewilligung gemäss Art. 104 LFV die Compliance mit den Vorschriften von Part-BOP durch Abgabe einer sog. “Declaration” gegenüber dem BAZL zu bestätigen.

Die gewerbsmässigen Ballonbetriebe haben ihre Betriebsbewilligungen bis am 7. Oktober 2019 verlängert erhalten, aber die neu aufgrund der 3+1-Limite auch bei Kostenteilung als gewerbsmässig eingestuften Betreiber müssen die Declaration bis am 8. April 2019 abgegeben haben.

In jedem Fall ist für die Abgabe der Declaration erforderlich, ein Operations Manual (OM) und ein Organisation’s Management Manual (OMM) zu erarbeiten, das die konkreten Verhältnisse der entsprechenden Betreiber abdeckt. Das BAZL hat ein Template in Englisch erarbeitet, das gegenwärtig durch den SBAV auf Deutsch und Französisch übersetzt wird. Zusammen mit dem SBAV, organisiert das BAZL unter der Leitung der zuständigen Inspektorin, Isabelle Pecoraio-Triebold, einen Workshop, an dem gemeinsam die persönlichen OM/OMM erarbeitet und Fragen direkt vor Ort geklärt werden können. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl wegen der Platzverhältnisse beschränkt ist; im Falle einer Überbuchung wird der SBAV die Plätze so zuteilen, dass möglichst viele Betreiber zum Zuge kommen (d.h. möglicherweise Beschränkung auf einen Teilnehmer pro Gruppe/Betreiber).

Zeit: Pünktlich 09:00h bis 16:00h (Begrüssungskaffee ab 08:30h)

Leitung: Isabelle Pecoraio-Triebold (BAZL), Balthasar Wicki (SBAV); weitere Vertreter des BAZL und des SBAV

Teilnehmer: Maximal 30

Sprache: Deutsch, auf französisch- oder italienischsprechende Teilnehmer wird Rücksicht genommen

Anmeldefrist: Bis spätestens Montag, 15.04.2019, 16:00h – anschliessend Bestätigung der Teilnahme über E-Mail durch SBAV

Zielgruppe: Vertreter von gewerbsmässigen Ballonbetrieben; Piloten und Vertreter von Ballongruppen, die künftig als gewerbsmässig gelten

Ausrüstung: Persönlicher Laptop, Unterlagen (elektronisch) der eigenen Ballone (AFM, Zulassungsdokumente) und der eigenen Piloten

Vorbereitung: Herunterladen des Templates über die Website des SBAV (LINK), Anpassungen an den eigenen Betrieb gemacht, soweit das selbständig möglich ist; die Bereitstellung der deutschen und französischen Templates wird noch separate angekündigt

Ablauf: Wird den bestätigten Teilnehmern vor der Veranstaltung mitgeteilt.

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Standort

Hotel Arte (www.konferenzhotel.ch), Riggenbachstrasse 10, Olten